FAQ

Nr 9 (2003)

Biskupi,. lennicy, żeglarze

Archiwum Następne

Data publikacji: 28.07.2017

Licencja: Żadna

Zawartość numeru

Arkadiusz Bugaj

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 17 - 39

Das Problem der politischen Zugehörigkeit des Landes Schlawe in den Jahren 1316–1320

Die Geschichte des Schlawer Landes im Mittelalter ist, aufgrund vieler Wechselfälle und einer unzureichenden Quellenbasis, äußerst unklar. Der Autor des Artikels stellte die allgemein anerkannte These in Frage, die besagt, dass dieses Land, seit 1307 ein Lehen der Söhne des pommerschen Woiwoden Święca: Piotr, Jaśko und Wawrzyniec, im Jahre 1316 gemeinsam mit dem Land Stolp seine staatliche Zugehörigkeit gewechselt habe, und Teil des Herzogtums Wolgast geworden sei. Nach der Auffassung des Autors, übergab der Markgraf von Brandenburg Waldemar, dem Herzog von Wolgast Warcisław IV. 1316 nur das Land Stolp. Das Land Schlawe unterstand den freien Lehnsleuten der Markgrafen, durfte also nicht Gegenstand einer Transaktion bzw. Schenkung werden. Die durchgeführte Quellenanalyse aus dem Gebiet Mark Brandenburg lässt zwischen den Lehen der freien Lehnsleute und den Dienstlehen unterscheiden. Nur die letzteren standen den Markgrafen zur Verfügung und wurden von ihnen, gemeinsam mit den dort ansässigen Ministerialen, anderen Herrschern verliehen. Das zweite gewichtige Argument für diese These ergab die Analyse der Tätigkeit von Piotr aus Nowe in den Jahren 1316–1319, der enge Beziehungen zum Hof Waldemars unterhielt, während von seinen Kontakten mit dem Hof des Herzogs von Wolgast jede Spur fehlt. Daraus folgert der Autor, dass das Schlawer Land bis zum Tode des Markgrafen Waldemar 1319, und am wahrscheinlichsten bis zum endgültigen Aussterben der Brandenburger Askanier, mit dem Tod des Markgrafen Heinrich II. 1320, unter brandenburgischer Lehnshoheit stand.

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Krzysztof Maciej Kowalski

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 41 - 48

Die Ausstattung der Schlosskirche in Mewe zur Zeit des Deutschen Ordens

Der vorliegende Beitrag zur religiösen Kultur des mittelalterlichen Mewe ist vollständig der Ausstattung der dortigen Schlosskirche, im Lichte der zwei Inventare vom Anfang des 15 Jh. gewidmet. Das erste Inventar, zur Zeit des Komturs Paul von Rusdorff 1416 erstellt, berichtet von 162 identifizierten Gegenständen, und von einer unbestimmten Anzahl kleiner Geräte. Das zweite Inventar von 1422, der Zeit des Komturs Michael Küchmeister, führt präzise 191 Elemente der Kirchenausstattung an. Einzelne Elemente wurden in den beiden Inventaren in einigen nicht ausgesonderten Gruppen zusammengestellt. Die erste Gruppe umfasste Preziosen aus kostbaren Erzen (eine Pyxis, ein Kruzifix, eine Monstranz, Hermen, Reliquiare, Weihrauchfässer), die zweite – liturgische Bücher (Missalien, Psalter, Kollektare, Gradualien, Dekretalien, Breviere, Martyrologien), die dritte – liturgische Gewänder (Messhemden, Ornate, Alben, Schleier, Soutanen und Schnuren, interessanterweise wurden in dieser Gruppe Messkelche erwähnt), die  vierte schließlich – Elemente der Altarausstattung (Leuchter, Bursen, Vela, Korporalien, Antependien, Angularien, einen Weihrauchkessel, ein Portatile, Kannen), sowie Teppiche, Gefäße, ein Hostienbackgerät, und einen Schleier zur Bedeckung des Christuskreuzes am Karfreitag. In den beiden Inventaren fehlen Informationen zu den Glocken und Messschellen, sowie zum Tabernakel. Die in den aufschlussreichen Inventaren festgehaltenen Berichte lassen die Pracht des besprochenen Kircheninneren im 15 Jh. vollkommen identifizieren

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Gerard Kucharski

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 51 - 91

Die Anfänge der Herrschaft von Kazmierz Konradowic in Kujawien (1230–1237)

Kazimierz Konradowic war ca. 20 Jahre alt, als er die Regierung Kujawiens Mitte 1230 antrat, nachdem Konrad von Masowien ihm diese separate Herrschaft mit dem Sitz in (Hohensalza) Inowrocław zugeteilt hatte. Kazimierz übernahm ein Herzogtum mit komplizierten inneren Beziehungen, deren Lösung die ersten Jahre seiner Herrschaft in Anspruch nahm. Außer der Notwendigkeit, die Frage der herzoglichen Domäne in Kujawien zu regulieren, stellte die Besetzung der Ämter in der neu entstehenden Verwaltungshierarchie eine große Herausforderung dar. Wirtschaftlich gesehen, spielten die Vertreter des Geschlechts Łabędź und des mit ihnen verschwägerten Geschlechts Awdaniec von Izbica die vordergründige Rolle. Kazimierz durfte bei der Verteilung der Ämter diese reichsten Vertreter des Rittertums Kujawiens nicht übergehen, wollte er am Anfang seiner Regierung die Entstehung einer zu ihm negativ eingestellten Opposition im eigenen Herzogtum vermeiden. Für die Lösung der Frage des Hochadels brauchte er die Anfangsjahre seiner Herrschaft (1230–1237). Obwohl sich in dieser Zeit ein deutlicher Einfluss des Vaters auf den jungen Herrscher feststellen lässt (was eine häufige Kooperation mit Konrad in der Kleinpolen- und Preußenpolitik beweist), konnte Kazimierz in dieser Zeit seinen Platz auf der politischen Szene finden und den Status eines  verhältnismäßig souveränen Herzogs Kujawiens, des einzigen Erben Konrads, erlangen. Als Beispiel hierfür kann die Ausstellung der Urkunde am 6. Januar 1233 dienen, die dem Deutschen Orden die Verleihung des Culmer Landes durch seinen Vater bestätigt, sowie die Donationen für die Kirche (z.B. das Bistum zu Leslau, die Johanniter aus Kujawien, den Prämonstratenserorden in Strellin).

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Maciej Maciejowski

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 93 - 112

Die letzten Jahre des Krakauer Bischofs Jan Muskata (1317–1320)

Der Krakauer Bischof Jan Muskata (1294–1320) lag mit dem Gnesener Erzbischof Jakub Świnka (1283–1314) und dem Herzog Władysław Łokietek jahrelang im Streit. Der Konflikt hatte mehrere Aspekte, die kirchlicher, politischer, nationaler, gesellschaftlicher und persönlicher Natur waren. Der Sieg der Muskata-Gegner war ausschlaggebend für die negative Beurteilung des Krakauer Bischofs in der Tradition und im bedeutsamen Teil der polnischen Geschichtsschreibung. Den Versuch, dieses stereotype Bild zu überwinden, unternahm Tomasz Pietras, der Autor der neuesten Biographie des Krakauer Bischofs. Manche Thesen des Autors müssen allerdings korrigiert und ergänzt werden. Der Gegenstand der Kontroverse sind u.a. die letzten Jahre des Krakauer Infulierten. In dem Beitrag von T. Pietras fehlt eine Darstellung von Muskatas Teilnahme am Streit über die Besetzung der Stelle des Präpositus in der Kirche Sankt Margherita in Beuthen. Der Konflikt enthielt einen politischen Kontext, er dürfte auch als ein Versuch der  Muskata-Gegner ausgelegt werden, Druck auf ihn auszuüben, und ihn dadurch zur Rückkehr nach Krakau zu zwingen. Das Unterlassen dieses Fadens von dem Autor schlägt sich wiederum auf die Datierung der Rückkehr Muskatas nach Krakau nieder (dem Muskata-Biographen zufolge fand sie 1317 statt). Doch die „Beuthener Vorfälle” zeigen, dass in den Konflikt auch der Erzbischof Janisław (1317–1341) engagiert war, der im Frühjahr 1318 aus Avignon nach Polen zurückkam – ein Hinweis darauf, dass noch zu dieser Zeit die Beziehungen zwischen Jan Muskata und dem Gnesener Metropoliten, dem engen Mitarbeiter Władysław Łokieteks, angespannt waren. Die Einigung zwischen den Antagonisten wurde Mitte 1318 erzielt, und dies dürfte wohl das eigentliche Datum gewesen sein, an dem Jan Muskata wieder die Pflichten des Oberhauptes der Diözese übernahm. Trotz der Rückkehr nach Krakau macht sich eine Schwächung der früheren Position des Bischofs bemerkbar, und zwar zugunsten der verschworenen Anhänger von Łokietek – des Erzbischofs Janisław und des Leslauer Bischofs Gerward (1300–1323). Der Tod von Jan Muskata (am 7. Februar 1320) wurde zweifellos durch die Krönung seines langjährigen Feindes, Władysław Łokietek (am 20. Januar 1320) beschleunigt. Die Niederlage Muskatas stellt ein krasses Beispiel für den Zusammenbruch des Prozesses dar, in dem manche Vertreter des polnischen Episkopats im 13. Jahrhundert ihre politische Autonomie erlangten.

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Bronisław Nowak

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 113 - 133

Gewöhnliche Angelegenheiten des Ritters Jakusz Jakka. Ein Beitrag zur Frage der Mobilität des polnischen Rittertums im Mittelalter

Die Frage des Reisens im Mittelalter bringt nach wie vor viele ungeklärte Zweifel mit sich. Sie tauchen jedes Mal beim Versuch auf, verschiedene Aspekte des Themas zu erhellen, und zwar im Hinblick auf den Bedarf und die Notwendigkeit, Langstreckenreisen zu unternehmen.

Die mobilen Möglichkeiten des mittelalterlichen Rittertums veranschaulicht vorzüglich die Gestalt des großpolnischen Beamten mittlerer Ebene – des podsędek (stellvertretenden Richters), später des Richters von Kalisch, Jakusz Jakka aus Wilczyn, der sich durch eine nahezu ungewöhnliche Beweglichkeit auszeichnete.

Jener Ritter, der neben seinen Landgütern in Großpolen auch zwei ererbte Güter in Kleinpolen (Przybynów, Jakubowice) besaß, unternahm in den Jahren 1399–1417 fünf mit Quellen belegte Reisen nach Krakau, um vor den dortigen Gerichten seine Besitzerinteressen zu verteidigen. Diese Expeditionen störten den Rhythmus seiner Pflichten im Bereich der Jurisdiktion nicht wesentlich, vornehmlich dank einer großen Geschicklichkeit beim Reisen, sowie der wahrscheinlich in Einzelheiten vorbereiteten Reiseroute. Sie führte zum großen Teil durch Gebiete, die von Jakas Verwandten bewohnt waren, was sich auf die Organisierung der Reise mit Sicherheit positiv auswirkte. Der gegebene Sachverhalt und das anfängliche Bedürfnis, die kompliziert zu verwaltenden Güter in Kleinpolen beizubehalten, sie stellten doch eine wichtige Absicherung der Expansion auf dem fremden Gebiet dar, lassen sich aus den genealogischen Verhältnissen des Richters von Kalisch erklären. Mit der erfolgreichen Entwicklung seiner Karriere in Großpolen verloren seine kleinpolnischen Güter ihre Bedeutung als eine erbliche Besitzgrundlage für seine Nachkommen – der spätere Verkauf dieser Güter war eine logische Konsequenz.

Das Itinerarium des Richters Jakusz von Wilczyn gewährt, von den erwähnten Aufenthalten in Kleinpolen abgesehen, auch Einblicke in seine Reisen auf dem Gebiet Großpolens, die mit der Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten zusammenhingen. Wie es der tabellarischen Zusammenstellung zu entnehmen ist, versah der Richter äußerst gewissenhaft seinen Dienst, und widmete ihm einen großen Teil seines Lebens. Er sorgte auch dafür, dass seine Söhne in seine Fußstapfen treten. Wenn auch keiner von ihnen eine exponierte Stellung einnahm, konnten dank seinen Bestrebungen Generationen seiner Nachfahren einen hohen gesellschaftlichen Status aufrechterhalten.

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Agnieszka Rusakiewicz

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 147 - 188

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Edward Rymar

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 189 - 227

Das Territorium usque in vurta fluvium, also Pommern als ein tributpflichtiges Gebiet Deutschlands zur Zeit Mieszko I.

Der Autor vertritt seit Jahren die Ansicht, dass die Ursache der tributären Abhängigkeit (später auch der Lehnsbindung) der polnischen Piasten im 10.–12. Jh. von dem deutschen Staat (Königreich), ihre Herrschaft über Pommern und Schlesien war, Gebiete, die noch von Karl dem Großen in den politischen Einflussbereich eingeführt wurden (Pommern 789 aufgrund seiner damaligen Abhängigkeit von den Wilzen und Schlesien 806 im Rahmen des damals mit Tribut belegten Böhmens). An diesen Gedanken knüpft der Artikel an, der der vieldiskutierten Überlieferung Thietmars aus Merseburg gewidmet ist, die von einem Überfall des Markgrafen von Ostmark Hodo auf Mieszko I. 972 berichtet, obwohl der letztere damals dem Keiser (Otto I.) treu war und ihm den Tribut bis an den Fluss Warthe, also nur aus einem Teil seines Staates leistete, wobei es nicht das damals bömische Schlesien war. Verkürzt wurden die bisherigen Hypothesen dargestellt, die jenes tributpflichtige Territorium am linken Ufer der unteren Warthe, vornehmlich im Land Lebus (zugleich am linken Ufer der Oder, wo es sich im 13. Jh. erstreckte) lokalisieren, oder aber am rechten Ufer der unteren Warthe, aber nur in (einem Teil von) Westpommern. All die Hypothesen (namentlich die Lebus-These) wurden in der polnischen Forschung (unter dem Einfluss von Gerard Labuda) widerlegt, zugunsten der These vom ganzen Pommern zwischen der Oder und der Warthe.

Nach der Auffassung des Autors war Hodo, als Nachfolger Geros in der Ostmark seit 965, mit der Aufsicht über das polnische tributpflichtige Gebiet betraut, und trat Mieszko gegenüber als der keiserliche Vertreter auf. Seine Expedition war aus dem deutschen Gesichtspunkt mit den Schritten Mieszkos gerechtfertigt, die das deutsche Interesse  bedrohten. Mieszko rechnete mit einem Überfall, er hielt sich in Pommern mit seinem Bruder und einer Militärstärke auf, die einen Angriff hätte zurückschlagen können. Es ist nicht auszuschließen, dass Mieszko, von dem Erfolg im Gefecht mit den Wollinern und dem Grafen Wichmann 967 ermutigt, sich nach der Odermündung richtete, wo die komplizierten physiografischen Verhältnisse die Grundlage der Streitigkeiten darstellen konnten, wenn Mieszko etwa das linke Oderufer in der Nähe von Stettin und Wollin streifte, also über die Grenze des damaligen Pommerns hinaustrat.

Die Ursache für die Intervention Hodos – zumal, dass nach dem erwähnten Gefecht (Schlacht bei Cidini – Cedynia) nicht der Markgraf sondern Mieszko vom Keiser zurechtgewiesen wurde – sieht der Autor darin, dass Mieszko das Gebiet der Wolliner überschritt, die ihm zu dieser Zeit noch Widerstand leisteten, und die der Markgrafenaufsicht unterstanden. Wenn Mieszko loyal war, den Tribut zahlte, und trotzdem angegriffen wurde, bedeutet das offensichtlich, dass Hodo seine Militäraktion in Pommern, am Rande oder schon außerhalb des Territorium Pommerns – im Mündungsgebiet der Oder, verhindern wollte. Für die Möglichkeit einer solchen Aktion spricht der Aufenthalt des Herzogs dort, mit seinem Bruder und einer beträchtlichen Militärkraft. 967 hatte die Situation ähnlich ausgesehen – schon als Keisers Freund, der für Pommern den Tribut gezahlt und zum Reich zugehört hatte, hatte er irgendwo in Pommern einen Kampf gegen die Wolliner

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Marek Smoliński

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 229 - 253

Der Bischof von Cammin Hermann von Gleichen und seine Verbindungen mit den Ritterorden

Der obige Beitrag stellt einen Versuch dar, das im Artikel von Dariusz Wybranowski signalisierte Problem (Ritterorden in der Politik des Bischofs von Cammin Hermann Gleichen in den Jahren 1261–1288, in: Mazowsze, Pomorze, Prusy. Gdańskie studia z dziejów średniowiecza [Masowien, Pommern, Preußen Danziger Studien zur Geschichte des Mittelalters]. Nr 7, hrsg. von B. Śliwiński, Gdańsk 2000) weiterzuverfolgen. Im Mittelpunkt steht die folgende Frage: war die Politik Gleichens bezüglich der in Westpommern angesiedelten Kreuzritterorden grundsätzlich durch das von ihm bekleidete Amt mit allen daraus folgenden Konsequenzen bestimmt, oder ist seine Einstellung zu derartigen Orden vielmehr auf die frühere Tradition seines Geschlechts zurückzuführen? Die Analyse mehrerer Dutzend Tatsachen aus der Geschichte des Geschlechts von Gleichen in Deutschland, aber auch in Dänemark, erlaubt die Schlussfolgerung, dass der Bischof von Cammin aufgrund der Verbindungen seines Geschlechts, beim Antritt seines Amtes in Westpommern, Kreuzritterorden bereits gekannt, und sich für sie interessiert haben muss.

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Jarosław Sochacki

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 255 - 271

Polnisch-böhmischer Streit um Schlesien im letzten Jahrzehnt des 11. Jahrhunderts

Die Verleihung der Königswürde an Wratislaw II. von Heinrich IV. bedeutete für Polen, dass es in Afterlehnverhältnis gegenüber dem Kaiserreich getreten ist. Diese Sachlage dauerte nur bis zum Tod des ersten böhmischen Königs, wovon die Annäherung Wladislaws Herman zum Kaiser zeugte, was den schlagendsten Ausdruck in der Vermählung des polnischen Herrschers mit der Schwester von Heinrich IV. gefunden hatte und die Begrenzung des polnisch-böhmischen Streites nach 1092 Jahre zur Frage des schlesischen Tributs.
Der Erfolg in Gestalt der Wiederherstellung unmittelbaren Abhängigkeit ermutigte polnische Seite zur Probe, die tributare Abhängigkeit gegenüber dem Böhmen schon seit 1092 Jahre abzuschütteln. Das Aufhören der gebührenden Bezahlungen provozierte Bretislaw II. zum Krieg mit Polen im Jahre 1093. Dieser Streit wurde friedlich gelöst. Aufgrund dieses Friedens bekam der ältere Sohn des polnischen Herzogs Schlesien, wodurch er Garant der Achtung böhmischen Forderungen wurde und Boleslaw der Schiefmund bekam das Glatzerland als Lehen des böhmischen Herzogs.
Der erneute polnisch-böhmische Streit, der im Jahre 1096 ausgebrochen ist, können wir am wahrscheinlichsten mit der Verdrängung Zbigniews aus dem ihm zugeteilten Landesteil verbinden, was Vertragsbruch aus dem Jahre 1093 und wiederholte Probe der Liquidierung von Tributsbezahlung aus dem schlesischen Lande bedeutete. In diesem Fall dauerte der Krieg viel länger, worüber knapp Kosmas (Flucht nach Polen einiger Mitglieder des Geschlechts von Wrszowce und Juden) und Gall (Feldzug von Sieciech und Boleslaw dem Schiefmund gegen Mähren und Warnung des letzteren über dem vermutlichen böhmischen Einfall) informieren.
Zum Friedensschluss mit Bretislaw II. bewegte Wladislaw Herman schwere innere Lage, weil gegen ihn die Söhne rebellieren. In dieser Sachlage wurde polnischer Herzog zur Bezahlung des schlesischen Tributs genötigt und er musste auch die Verselbständigung seiner Söhne in den ihnen früher zugeteilten Landesteilen akzeptieren. Der böhmische Herrscher, der alle Gründe hatte, um Wladislaw Herman nicht zu trauen, beschloss seine Forderungen gegenüber Schlesien im einzelnen Vertrag mit Boleslaw dem Schiefmund zu sichern. Dieser Vertrag wurde im Jahre 1099 in Zatc geschlossen, wo der zukünftige Herzog des ganzen Polens zum Schwertträger seines Oheims wurde und er bekam für Ausübung dieser Funktion eindrittel des schlesischen Tributs, was aus ihm nach seinem Bruder den Garant des polnisch-böhmischen Friedens machte.
Übersetzung von Jarosław Sochacki

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Błażej Śliwiński

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 273 - 289

Die staatliche Zugehörigkeit des Landes Stolp im 12. und am Anfang des 13. Jh., also zum historiographischen Mythos der Zugehörigkeit des Landes Stolp zum Schlawer Herzogtum

In den 70er und 80er Jahren des 20. Jh. bemühte sich die polnische Geschichtsschreibung (vornehmlich Gerard Labuda und Józef Spors), anhand der eigenen Interpretation eines bescheidenen Quellenmaterials, die Existenz eines Herzogtums mit dem Sitz in Schlawe auf dem Gebiet Mittelpommerns nachzuweisen. Dieses Herzogtum hätte auch das Land Stolp umfassen sollen. Die anfänglichen Erkenntnisse, von den beiden Historikern nur als eine Hypothese betrachtet, begannen bald als eine historische Tatsache zu gelten. So erkannte z.B. J. Spors in seinen nachfolgenden Arbeiten die Existenz eines separaten pommerschen Stamms beiderseits der Flüsse Grabow, Wipper, Stolp und Lupow, der zu einem Herzogtum entwickelt war, und 1120 vom Herzog Bolesław Krzywousty (Schiefmund) an Polen angegliedert wurde. Er vertrat ferner den Standpunkt, dass dieses Herzogtum Anfang des 13. Jh. seinen eigenen Weg der Zersplitterung in die Teilherzogtümer ging. Der Autor des obigen Artikels setzte sich zum Ziel, die vor Jahren angeführten Argumente mit dem neuesten Stand der Forschungen zur frühen Geschichte Pommerns, insbesondere mit den aktuellen Erkenntnissen von Gerard Labuda, zu konfrontieren. Die Konfrontation ergab, dass die Auffassung von den wichtigen historischen Ereignissen, für die Konzeption eines Schlawer Herzogtums von grundsätzlicher Natur, sich in den letzten Jahren radikal veränderte. Angenommen, dass die Veränderung der Generalien auch die Veränderung der Einzelheiten notwendig macht, stellte der Autor die Verbindung des Landes Stolp mit dem Land Schlawe im 12. und am Anfang des 13. Jh. in Frage. Er bemühte sich nachzuweisen, dass
das Land Stolp seit der Eroberung Pommerns von Bolesław Krzywousty sich in den Grenzen des polnischen Staates befand. Es war ein Teil der Danziger Statthalterschaft, von den polnischen Beamten verwaltet, gehörte also nie zu einem vermeintlichen Schlawer Herzogtum.

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Agnieszka Teterycz-Puzio

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 291 - 308

Der Status des Teilherzogtums von Masowien im Lichte der Urkunden aus dem 13. Jh. (Bezeichnungen: Masovia, ducatus, terra, provincia, territorium, districtus, dominium)

Masowien taucht als eine räumliche Einheit des Piastenstaates zum ersten Mal in der Chronik von Gall Anonymus auf, der die drei sedes regni principales (Breslau, Krakau, Sandomir) sowie die die einzelnen Gebiete (Breslau, Gnesen, Plock) verwaltenden Comes erwähnt. Das Herzogtum
Masowien-Kujawien erbte nach dem Tod von Kazimierz Sprawiedliwy (Kasimir dem Gerechten) sein Sohn, Konrad Mazowiecki (von Masowien). Die „Nordpolitik“, die auf die Beherrschung des Preußengebietes abzielte, führte zum Verlust des Landes Dobrin und Löbau, während das Ergebnis der „Südpolitik“ nach dem Tod des Bruders Leszek Biały (des Weißen), die Angliederung des Landes Lenziz an das Teilherzogtum Masowien war.
In der Regierungszeit von Konrad Mazowiecki erscheint Masowien in den Urkunden meistens als Mazouia, ducatus Mazouiensis, bzw. provincia oder terra Mazoviensis. Nach Konrads Tod benutzen seine Söhne die Begriffe ducatus, terra in Bezug auf ihre Gebiete. Weniger scharf sind die Termini territorium, districtus, die meistens für die Umgebung einer Ortschaft stehen.
In den 30er Jahren teilte Konrad schrittweise die Gebiete seinen Söhnen zu: Kazimierz erhielt Kujawien, Bolesław – Masowien mit Plock, und für den jüngsten Sohn Siemowit I. blieb nach Konrads Tod der südliche Teil Masowiens mit Heiderode (Czersk) übrig. Die Begriffe in den Urkunden des Herzogs Konrad und seiner Söhne spiegeln die stattfindenden Teilungen wider, nicht nur im Rahmen des Konrad-Erbes (Masowien, Kujawien und Land Lenziz – Sieradz), sondern auch die Partikularisierung Masowiens selbst

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Zofia Wilk-Woś

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 309 - 320

Der Streit um den Hof der Leslauer Bischöfe in Biskupia Górka bei Danzig in der ersten Hälfte des 15. Jh.

Jan Długosz erwähnte in den Lebensgeschichten der Bischöfe von Leslau: Jan Szafraniec und Władysław Oporowski den Streit um den bischöflichen Hof in Biskupia Górka ( Bischofsberg) bei Danzig. Am Ende des 15. Jahrhunderts baute der damalige Leslauer Bischof, Zbylut aus Gołańcz, einen gemauerten Hof im Dorf Biskupia Górka, das das Eigentum des Leslauer Bistums war. Die Residenz wurde bei einem der Polen-Deutschorden-Konflikte 1414 auf Befehl des Hochmeisters Michael Küchmeister von den Danzigern zerstört. Der Leslauer Bischof Jan Kropidło forderte von den Danziger Bürgern eine Entschädigung für den zerstörten Hof. Zunächst befasste sich der Konstanzer Konzil mit diesem Fall, und nach dem Abschluss der Beratungen wurde er von Papst Martin V. an die römische Kurie weitergeleitet. In Rom wurde das Urteil dreimal gefällt. Gegen das für die Danziger ungünstige Urteil von 1432, das auf 5.000 Schock Groschen Entschädigung für das Leslauer Bistum lautete, legten sie die Berufung beim Basler Konzil ein. Die Sache klärte endgültig der Brester Friede von 1435. Bei der Arbeit an der Form des geplanten Friedensabkommens wirkte der Leslauer Bischof Władysław Oporowski aktiv mit. Allem Anschein nach strebte Oporowski eine gütliche Beilegung des Streites und eine Verbesserung der Beziehungen zu Danzig an. Dies bestätigt auch sein späteres Verhalten. Die späteren Kontakte
zwischen dem Bischof von Leslau und den Danzigern verliefen korrekt.

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Dariusz Wybranowski

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 321 - 359

Die Anfänge des weltlichen Kreises der Lehnsleute um den Bischof Hermann von Gleichen (1251–1288/89) im Kontext seiner politischen und Kolonisationstätigkeit. Ein Beitrag zur Geschichte des Bischofsstaates im 13. Jh. Teil 1. (1251–1274)

Trotz der eigenartigen, durch die bestehende Lage erzwungenen Doppelmacht mit Wilhelm I., die bis 1253 dauerte, begann sich der neue Bischof Hermann von Gleichen aktiv am politischen Leben zu beteiligen. In seinen ersten Regierungsjahren stützte er sich auf den mächtigen Adel und die slawische Ritterschaft des Landes Kolberg, sowie auf die deutschen Lehnsleute der Grifiten. Unter den Rittern des Landes Kolberg übten Borko II. (ehemaliger Kastellan von Kolberg), Biezpraw, Kasimir II. Świętoborzyc, die Herren von Komorowo und das Geschlecht Dobieszczyc einen deutlichen Einfluss auf die Politik Hermann von Gleichens.
Der Bildungsprozess eines weltlichen Kreises der Lehnsleute wurde vom Bischof 1254/1255 eingeleitet, mit der Heranziehung des Grafen Heinrich von Kirchberg, der bis 1272 eine der vertrautesten Personen des Bischofs war. Zur engen Gefolgschaft des Bischofs gehörte Jan Kule aus Parsęck (seit 1264). Eine der wichtigsten Personalentscheidungen Hermann von Gleichens war zweifellos die Heranziehung seines Verwandten, des jungen Grafen Otto von Everstein im Jahre 1267. Es ist nicht auszuschließen, dass ausgerechnet sein Handeln Anfang der 70er Jahre dazu beitrug, dass Heinrich von Kirchberg in den Hintergrund gedrängt wurde, und ein personaler Konflikt zwischen den beiden Adligen ausbrach. Eine wesentliche Stärkung der Position des Grafen Everstein führte 1274 seine Belehnung durch den Bischof mit Naugard und 700 Hufen herbei.
Für die Personalpolitik des Camminer Bischofs waren die Jahre 1269–1270 von zentraler Bedeutung. In dieser Zeit traten Jan Rahmel, Ludolf Lesian und Ulrich Saxo (er bekleidete als erster das Amt des Hofmarschalls) in Dienste Hermann von Gleichens. Der Kreis seiner Lehnsleute wurde ferner durch die Gewinnung mancher Lehnsträger Barnims I., darunter Otto von Raminaus Krackow, und einer Gruppe der Ritter aus dem Pyritzer Land (u.a. Geschlechter von Letenin, Mellenthin, Konrad Kleist) vergrößert. Eine geringe Rolle spielte dagegen bis 1272 der Ritter Heinrich v. Köthen.
Als ein Echo vorbildhafter Kontakte zwischen Hermann von Gleichen und den beiden Grifiten sind anzusehen: die Expedition von 1258–1259 und die Beteiligung des Bischofs am Krieg um Ląd, die vorläufige Zurückeroberung des Schlawer Landes 1266, die Verträge mit Barnim I. von
1259–1269, sowie die Zusammenkunft in Damb (Dąbie) 1273 mit zahlreicher Teilnahme des Adels und der Ritterschaft. Eine wesentliche Stärkung der mit Hilfe der Kirche, des Rittertums und der Ritterorden geführten Kolonisationspolitik waren die Verleihungen des Stadtrechts an Kolberg (1255) und Köslin (1266), zu denen der Bischof beitrug.

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Źródła

Wiesław Długokęcki

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 363 - 367

Die Mission des Hinko von Ledecz. Ein Beitrag zum Verkauf von Marienburg durch die Söldner zur Zeit des Dreizehnjährigen Kriegs

Die von dem Autor der Geschichte wegen eines Bundes stammende Information, dass an der Nogat-Brücke bei Merienburg, ein Boot mit der ersten Rate des Lohns für die Söldner mit Oldrzych Czerwonka an der Spitze versunken war, die in der Geschichtsschreibung für unglaubwürdig gehalten wurde, erwies sich als eine Reminiszenz eines wirklichen Ereignisses. Einen Verweis darauf stellt der Brief von Oldrzych Czerwonka vom 4. September, am sichersten 1456 nach Danzig dar, in dem er vom Kentern des Bootes unter der Brücke und vom Verlust der Fracht berichtet. Die Ladung muss wertvoll gewesen sein, Czerwonka bat doch in dem Brief, ihm einen Taucher zu schicken, und versprach dabei eine gute Belohnung für die Bergung. Es war vielleicht ein Vermögensprofit, den er von der Bund-Polen-Seite für die Einhaltung des Thorner Vertrages vom 15.–16. August 1456 erhielt, obwohl die Zahlungsfrist der ersten Rate an die Söldner für die Übergabe der unter ihrer Kontrolle bleibenden Schlösser nicht eingehalten wurde.

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Beata Możejko

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 369 - 382

Danziger Schiffer Heinrich Schröder und ein spanischer Korsar. Eine Meerepisode aus dem Ende des 15. Jh. (Teil 1)

Am 10. August 1483 wurde der Danziger Schiffer Heinrich Schröder an
der englischen Küste von dem Spanier Vinzenz Daldowyn aus San Seb ng Fische. Infolge des Überfalls verlor er das Schiff und die Fracht. Er suchte zuerst in Hamburg sein Recht, der dortige Stadtrat wandte sich um die Klärung der Sache an das hanseatische Kontor in Brügge. Der in Brügge residierende spanische Konsul intervenierte bei den Königen Isabella und Ferdinand. Vinzenz sprach, vor Gericht in Brügge geladen, vor dem Anwalt Schröders, Bernard Koger aus. Er behauptete, das Schiff „Weronika” sei ihm von den Bretagnern abgerungen, und von ihnen in Nantes versteckt worden. Bernard fuhr zusammen mit Vinzenz zuerst nach Nantes, später nach San Sebastian, er erlangte weder das Schiff noch die Entschädigung in Höhe von 14 000 Kronen zurück. In der Sache Schröders schrieben Briefe die Älteren des hanseatischen Kontors in Brügge, der Stadtrat zu Brügge, der Konsul Spaniens und der Stadtrat zu Lübeck. Der letztere bat in dem Brief vom 11. Juni 1487 den spanischen König Ferdinand um die Hilfe. Vinzenz hätte entweder das Schiff zurückgeben oder 7000 Taler Entschädigung bezahlen sollen.

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Tomasz Rembalski

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 383 - 391

Der Verkaufskontrakt der Güter von Witomin vom 8. Juni 1419

Der vorliegende Artikel gehört zu der Reihe, in der T. Rembalski Urkunden zur mittelalterlichen Geschichte von Gdingen veröffentlicht. Zum ersten Mal wird hier die Urkunde publiziert, die sich auf den Kauf der Güter Wittomino durch die Nonnen des Klosters Sankt Brigida in Danzig gegen
400 Mark bezieht, bezahlt in drei Raten an Mikołaj Kropelnow. Von dem Gewicht dieser Urkunde für die pommersche Geschichtsschreibung zeugt der Umstand, dass sie praktisch die einzige, heute bekannte Quelle zur Geschichte Wittominos im 14. Jh. darstellt.

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Sobiesław Szybkowski

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 393 - 412

Fünf Urkunden des Landgerichts zu Dobrin aus dem 14. und 15. Jh.

Die hier veröffentlichten Urkunden des Dobriner Landgerichts bringen uns die äußerst interessante Geschichte des Landes Dobrin um die Wende vom 14. zum 15. Jh. näher. Die ersten drei von ihnen (von 1398, 1400 und 1406) spiegeln den beachtenswerten Umstand wider, dass den Landbesitz in der Sonnenburger Kastellanei die Personen innehatten, die aus dem Gebiet Preußens stammten (Bürger aus Thorn: Bugheim, Wittram, Voks). Die späteren Urkunden, von 1423 und 1426, liefern Informationen zu den Eigentums- und genealogischen Verhältnissen einiger konkreter Dobriner Adelsfamilien (Gutsherren von Radomin von Wappen Pierzchała und Gutsherren von Szpetal, Złotopole und Zaduszniki von Wappen Laska). Darüber hinaus geben die Zeugenlisten der Urkunden Auskunft über die personelle Zusammensetzung der Dobriner Verwaltungselite am Ende des 14. und am Anfang des 15. Jh. Von Bedeutung sind hier vornehmlich die Zeugenlisten der Urkunden von 1398, 1400 und 1406, weil sie die personellen Wandlungen auf den Dobriner Landämtern zeigen, die mit der Herrschaft des Deutschen Ordens auf diesem Gebiet (bis 1405), und dem späteren erneuten Übergang unter die Kontrolle des Königtums Polen zusammenhingen.

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Adam Szweda

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 413 - 126

Der Wald Babsk in den Polen-Deutschordens-Beziehungen im 14. und 15. Jh.

Am 31. Dezember 1435 wurde in Brześć Kujawski ein Friedensabkommen unterzeichnet, das den nächsten Krieg zwischen Polen und dem Deutschen Orden abschloss. Die Urkunde des Abkommens enthielt, neben den fundamentalen Punkten, auch Beschlüsse zu vielen Einzelfragen. Artikel 27 des Abkommens entschied die strittige Frage des Waldes Babsk in den nördlichen Teilen von Crayen, südöstlich von Debrzno (Frydland), in der Nähe von Gronowo (heute Stare Gronowo), in der unmittelbaren Nachbarschaft der Güter des Deutschen Ordens. Der Autor vertieft unser Wissen von diesem Streit, der bisher von Klaus Neitmann am vollständigsten geschildert wurde.
Der Wald Babsk wurde 1380 zum ersten Mal erwähnt, als er, zusammen mit dem Dorf Gronowo, vom Krakauer Starosten Sędziwój aus Szubin dem Deutschen Orden verpfändet wurde. Gronowo tauchte schon 1349 in der Beschreibung der Polen-Deutschordens-Grenze, wahrscheinlich auf  der polnischen Seite auf. 1370 verlieh der polnische König Kazimierz Wielki (Kasimir der Große) dem Dorf (erneut?) das Culmer Recht, Sędziwój erhielt es, zusammen mit dem Wald Babsk, um 1370–1380. Vor September 1389 kaufte Sędziwój die Güter dem Deutschen Orden ab, um sie schon vor der Hälfte 1397 erneut zu verpfänden. Die guten Beziehungen, die Sędziwój mit dem Deutschen Orden unterhielt, führten sogar zu den Vorwürfen, Geheimnisse des Königtums Polen den Kreuzrittern zu übermitteln, die in Polen gegen ihn erhoben wurden. Das Problem der Verpfändung kam mehrmals in den Polen-Deutschordens-Verhandlungen zur Sprache, die der Autor genau darstellt. Er veröffentlicht eine bisher unbekannte Quelle von 1436, die unser Wissen über diesen Streit vervollständigt, und unterstreicht die Tatsache, dass erst der Dreizehnjährige Krieg eine endgültige Lösung brachte.

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Joachim Zdrenka

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 427 - 432

Die Urkunde des Posener polnisch-pommerschen Waffenstillstands von 1409 im Kontext des „Großen Kriegs”

Angesichts des nahenden Kriegs (1409–1411) strebten sowohl Polen als auch der Deutsche Orden danach, ihre Beziehungen mit den Herzögen von Westpommern zu regulieren, und diese mit Staatsverträgen an sich zu binden. Beide Seiten waren bestrebt, die Herzöge mit Darlehen, Handelsprivilegien usw. für sich zu gewinnen. Vor dem 14. Juni 1409 trafen in Stargard die Vertreter der drei herzoglichen Linien zusammen, die versuchten, gemeinsame Schritte zu unternehmen, und Abgesandte sowohl nach Krakau als auch nach Marienburg schickten. In diesem Kontext ist die im Nachfolgenden veröffentlichte Urkunde des Herzogs Świętobór I. von Stettin zu betrachten, die auch im Namen des Herzogs Bogusław VIII. von Stolp ausgestellt wurde. Der Stettiner Herzog kam nach Posen unmittelbar nach dem Treffen in Stargard, wahrscheinlich mit der Aufgabe, die aktuelle Lage auszuloten, die Chancen Polens im nahenden Konflikt einzuschätzen, und die Option Pommerns weiterhin offen zu halten. Eine solche Haltung der pommerschen Herzöge hatte zweifellos zur Folge, dass weder die polnische noch die Deutschordens-Seite absolut sicher sein durfte, für wen sich die Herzöge letztendlich aussprechen würden. Der Aufenthalt des pommerschen Herzogs in Posen wurde in Marienburg mit größter Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen, und trug zur erneuten Öffnung der Ordens-Schatzkammer für die pommerschen Herzöge bei. Unmittelbar nach seinem Besuch in Posen begab sich Świątobór nach Marienburg. Hier traf er den Herzog Warcisław II. von Wolgast, der offen auf die Ordens-Seite überging und am 28. Juli ein antipolnisches Bündnis schloss, wofür er abermals ein Darlehen erhielt. Als der Stettiner Herzog Marienburg verließ, war der Entschluss, Polen den Krieg zu erklären, schon gefasst. Die Herzöge von Wolgast und Stettin traten in diesem Krieg als Anhänger und Verbündete des Deutschen Ordens auf. Der Herzog von Stolp Bogusław VIII. betrieb dagegen bis zum Ende die Politik des Abwartens und stellte sich erst dann auf die polnische Seite, als der Sieger praktisch bekannt war.

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Dyskusje i polemiki

Tomasz Czarnecki

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 435 - 455

Bemerkungen zur Herkunft des Begriffs „szlachta/Schlachta”

Der vorliegende Artikel stellt die nächste Stufe der Diskussion des Autors mit Prof. A. Bogucki dar, die in „Gdańskie studia z dziejów średniowiecza” („Danziger Studien zur Geschichte des Mittelalters”) geführt wird. Es handelt sich um die Herkunft des Begriffs „szlachta” in der polnischen Sprache. Dieser Beitrag ist als eine direkte Antwort auf die Veröffentlichung O pochodzeniu terminu szlachta/Zur Herkunft des Begriffs schlachta, in: Lanzenritter, Schipper, Pächter. Danziger Studien zur Geschichte des Mittelalters Nr. 8, hrsg. von B. Śliwiński, S. 373–381. T. Czarnecki kommt zu den folgenden Schlüssen:
a) sowohl in den sprachwissenschaftlichen als auch in den historischen Forschungen zum Begriff „szlachta”, sollte man die sog. „alte Etymologie” dieses Wortes vermeiden, und sich auf die neue, von dem Autor vorgeschlagene Etymologie stützen, die die Quellen dieses Begriffs in den Entlehnungen aus der deutschen Sprache sucht;
b) man sollte sich mit diesem Begriff weiterhin beschäftigen, indem man die Modifizierung der neuen Etymologie benutzt, und indem man in den Forschungen sowohl die sprachlichen Daten mit ihrer linguistischen Interpretation berücksichtigt, als auch die historische Dokumentation mit
den Erläuterungen der Historiker hinsichtlich geschichtlicher Tatsachen und ihrer Wiederspiegelung in der Sprache

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Ambroży Bogucki

Studia z Dziejów Średniowiecza, Nr 9 (2003), Archiwum, s. 457 - 471

Noch zu der Herkunft des Wortes „szlachta/Schlachta”

Der vorliegende Artikel stellt die nächste Phase der Polemik mit den Feststellungen von T. Czarnecki dar (Gdańskie studia z dziejów średniowiecza [Danziger Studien zur Geschichte des Mittelalters. Nr 8 und 9] , bezüglich der Herkunft des Begriffs szlachta/Schlachta. Inwiefern der Autor die Verdienste von T. Czarnecki im Hinblick auf die Erforschung der Formen, der Ableitungen und der semantischen Schattierungen dieses Wortes, sowie seiner phonetischen Veränderungen im Laufe einiger Jahrhunderte hervorhebt, insofern bestreitet er die These, dass die Substantive šlechta und szlachta von dem deutschen Adjektiv sleht stammen würden. Dem Autor zufolge ist es unwahrscheinlich, dass die Bezeichnung slehter edelman in Tschechen als šlechetny vladika aufgetaucht sei, und dass aus diesem Ausdruck das Wort šlechta entstanden sei (was T. Czarnecki behauptete).
Nach der Ansicht von A. Bogucki sah die Chronologie der Entlehnungen und Bedeutungsveränderungen des Wortes szlachta wahrscheinlich wie folgt aus: Spätestens am Anfang des 13. Jh. entstand aus dem deutschen slahte oder slehte das tschechische Wort šlechta. Beide Wörter, das deutsche und das tschechische, hatten die Bedeutung von „Geschlecht an sich”. Im 14. Jh. wurde aus dem tschechischen šlechta das polnische Wort szlachta (oder ślachta) entlehnt, das allerdings nicht mehr die Bedeutung von „Geschlecht an sich” hatte. Die Begriffe ślechta und szlachta bezeichneten im 14. Jh. die Abstammung von einem edlen Geschlecht, sowie die oberste Schicht des Rittertums und ihre Mitglieder. Fast gleich sahen manche Derivate beider Wörter aus, z.B. šlechtic-szlachcic, šlechetny-szlachetny. Im Laufe des 15. Jh. wurden die Wörter ślechta und szlachta sowie šlechtic und szlachcic zu Bezeichnungen des gesamten Rittertums (in Großpolen schon am Ende des 14. Jh.).

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