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Terytorium usque in Vurta fluvium, czyli Pomorze obszarem trybutarnym Niemiec za Mieszka I

Publication date: 28.07.2017

Medieval Studies, Archiwum, Issue 9 (2003), pp. 189 - 227

Authors

Edward Rymar
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Titles

Terytorium usque in Vurta fluvium, czyli Pomorze obszarem trybutarnym Niemiec za Mieszka I

Abstract

Das Territorium usque in vurta fluvium, also Pommern als ein tributpflichtiges Gebiet Deutschlands zur Zeit Mieszko I.

Der Autor vertritt seit Jahren die Ansicht, dass die Ursache der tributären Abhängigkeit (später auch der Lehnsbindung) der polnischen Piasten im 10.–12. Jh. von dem deutschen Staat (Königreich), ihre Herrschaft über Pommern und Schlesien war, Gebiete, die noch von Karl dem Großen in den politischen Einflussbereich eingeführt wurden (Pommern 789 aufgrund seiner damaligen Abhängigkeit von den Wilzen und Schlesien 806 im Rahmen des damals mit Tribut belegten Böhmens). An diesen Gedanken knüpft der Artikel an, der der vieldiskutierten Überlieferung Thietmars aus Merseburg gewidmet ist, die von einem Überfall des Markgrafen von Ostmark Hodo auf Mieszko I. 972 berichtet, obwohl der letztere damals dem Keiser (Otto I.) treu war und ihm den Tribut bis an den Fluss Warthe, also nur aus einem Teil seines Staates leistete, wobei es nicht das damals bömische Schlesien war. Verkürzt wurden die bisherigen Hypothesen dargestellt, die jenes tributpflichtige Territorium am linken Ufer der unteren Warthe, vornehmlich im Land Lebus (zugleich am linken Ufer der Oder, wo es sich im 13. Jh. erstreckte) lokalisieren, oder aber am rechten Ufer der unteren Warthe, aber nur in (einem Teil von) Westpommern. All die Hypothesen (namentlich die Lebus-These) wurden in der polnischen Forschung (unter dem Einfluss von Gerard Labuda) widerlegt, zugunsten der These vom ganzen Pommern zwischen der Oder und der Warthe.

Nach der Auffassung des Autors war Hodo, als Nachfolger Geros in der Ostmark seit 965, mit der Aufsicht über das polnische tributpflichtige Gebiet betraut, und trat Mieszko gegenüber als der keiserliche Vertreter auf. Seine Expedition war aus dem deutschen Gesichtspunkt mit den Schritten Mieszkos gerechtfertigt, die das deutsche Interesse  bedrohten. Mieszko rechnete mit einem Überfall, er hielt sich in Pommern mit seinem Bruder und einer Militärstärke auf, die einen Angriff hätte zurückschlagen können. Es ist nicht auszuschließen, dass Mieszko, von dem Erfolg im Gefecht mit den Wollinern und dem Grafen Wichmann 967 ermutigt, sich nach der Odermündung richtete, wo die komplizierten physiografischen Verhältnisse die Grundlage der Streitigkeiten darstellen konnten, wenn Mieszko etwa das linke Oderufer in der Nähe von Stettin und Wollin streifte, also über die Grenze des damaligen Pommerns hinaustrat.

Die Ursache für die Intervention Hodos – zumal, dass nach dem erwähnten Gefecht (Schlacht bei Cidini – Cedynia) nicht der Markgraf sondern Mieszko vom Keiser zurechtgewiesen wurde – sieht der Autor darin, dass Mieszko das Gebiet der Wolliner überschritt, die ihm zu dieser Zeit noch Widerstand leisteten, und die der Markgrafenaufsicht unterstanden. Wenn Mieszko loyal war, den Tribut zahlte, und trotzdem angegriffen wurde, bedeutet das offensichtlich, dass Hodo seine Militäraktion in Pommern, am Rande oder schon außerhalb des Territorium Pommerns – im Mündungsgebiet der Oder, verhindern wollte. Für die Möglichkeit einer solchen Aktion spricht der Aufenthalt des Herzogs dort, mit seinem Bruder und einer beträchtlichen Militärkraft. 967 hatte die Situation ähnlich ausgesehen – schon als Keisers Freund, der für Pommern den Tribut gezahlt und zum Reich zugehört hatte, hatte er irgendwo in Pommern einen Kampf gegen die Wolliner

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Information

Information: Medieval Studies, Archiwum, Issue 9 (2003), pp. 189 - 227

Article type: Original article

Titles:

Polish:

Terytorium usque in Vurta fluvium, czyli Pomorze obszarem trybutarnym Niemiec za Mieszka I

English:

Terytorium usque in Vurta fluvium, czyli Pomorze obszarem trybutarnym Niemiec za Mieszka I

Published at: 28.07.2017

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Polish

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